Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse
Die Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse ist die erste Anlaufstelle für Studierende, die Anträge oder Widersprüche an den Prüfungsausschuss ihres Fachbereichs herantragen wollen und / oder Beratung hierzu benötigen.
Anträge und Widersprüche
z.B. Anträge auf
- Teilzeitstudium, Sonderstudienplan
- Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung oder Dauererkrankung
- Verschiebung der Anmeldung oder Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen oder Anrechnung außerhochschulisch erlangter Kompetenzen
- Durchführung des Verfahrens zu Studienverlaufsvereinbarung
- Widersprüche gegen die Bewertung von Prüfungsleistunge
- Überprüfung der Einhaltung von Fristen, Studienverlaufsvereinbarungen und Auflagen der Prüfungsausschüsse
Verfahren
- Anträge sind an die Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse zu richten (postalisch oder per E-Mail)
- Widersprüche sind immer schriftlich und mit Unterschrift oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle persönlich zu erheben
- Anträge müssen 10 Tage vor der jeweiligen Sitzung des Prüfungsausschusses vorliegen
- im Rahmen der Vorprüfung werden Studierenden wenn erforderlich zu Ergänzungen und Nachweisen aufgefordert
- Vorlage an den Prüfungsausschuss
- Protokollierung der Sitzungen und Beschlüsse der Prüfungsausschüsse
- Weiterleitung der Beschlüsse an das Prüfungsamt zur Bescheiderteilung