Der Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung genannt) ist ein Rechtsanspruch (§ 17 Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz) von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Das Gehalt wird währenddessen fortgezahlt.
Einen Anspruch haben alle im Land Brandenburg Beschäftigten –dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende sowie diesen gleichgestellten Personen. Für Beamtinnen und Beamte können die Regelungen zur Bildungsfreistellung angewendet werden, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Frage:
Antwort:
Sie suchen sich eine Veranstaltung, die eine Anerkennung im Land Brandenburg aufweist. Diese sind im Suchportal Bildungsfreistellung oder in der Weiterbildungsdatenbank Berlin-Brandenburg aufgeführt. Diese Portale ermöglichen die gezielte Suche nach anerkannten Veranstaltungen in Brandenburg.
Die Freistellung erfolgt tageweise und kann höchstens zehn Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren beansprucht werden. Hierbei wird eine Fünf-Tage-Woche vorausgesetzt. Wird regelmäßig an mehr oder weniger Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Die Zweijahresfrist beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung.
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung wird formlos unter Einreichung der Anmeldebestätigung vom Bildungsanbieter und der Rückmeldung der*des direkten Vorgesetzten (eine Mail genügt) mindestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn (gesetzlich geregelt) an die Abteilung für Personalangelegeneiten. Der Antrag wird dann geprüft und in der Regel freigegeben.
Eine Untersagung ist unter bestimmten Gründen allerdings möglich und würde innerhalb von 14 Tagen bekannt gemacht.
Ist das von mir gewünschte Seminar als Bildungsurlaub anerkannt?
Frage:
Antwort:
Bei Seminaren auf der www.Bildungsurlaub.de finden Sie immer eine Angabe, in welchen Bundesländern die Anerkennung vorliegt. Aber was ist mit Seminaren, die Sie an anderer Stelle gefunden haben?
Ganz einfach: Fragen Sie den Bildungsträger. Der muss es wissen, denn eine Anerkennung gibt es nur auf dessen schriftlichen Antrag beim Ministerium oder Senat. Der Bildungsträger erhält einen schriftlichen Anerkennungsbescheid. Liegt dieser nicht vor, erkundigen Sie sich, ob er für Sie die Anerkennung beantragen würde. Diese Beantragung kann bis zu 3 Monate dauern.
...und bei Fernstudium / Fernlehrgang?
Frage:
Antwort:
Nur in einigen Bundesländern sind Fernlehrgänge anerkennungsfähig. Prüfungen sind selbst keine Lernphase, darum schließt z. B. NRW Prüfungen explizit aus. Tatsächlich würde sich Bildungsurlaub für Anwesenheitsphasen bei Fernlehrgängen durchaus anbieten. Klären Sie am besten frühzeitig mit dem Bildungsträger, ob die Fortbildung an der Sie teilnehmen, eine entsprechende Anerkennung besitzt.
Dokumentencenter und Verlinkungen
Informationen des Ministeriums für Jugend, Bildung und Sport