Nachhaltige Beschaffung
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Die Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung gilt seit dem 16.12.2015. Die nun erfolgte Aktualisierung im Dezember 2023 betrifft die Integrierung in die Bewirtschaftungsrichtlinie (nur im HNEE-Intranet auf der Webseite der Abteilung Haushalt und Beschaffung abrufbar). In der Bewirtschaftungsrichlinie können Sie in Kapitel 3.4 nachlesen, wie eine rechtsgĂŒltige Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Phasen der Vergabeverfahren erfolgen kann.
Zudem finden Sie nun im Anhang der Bewirtschaftungsrichtlinie allgemeine Hinweise zur nachhaltigen Beschaffung sowie praktische Orientierungshilfen fĂŒr Beschaffer*innen an der HNEE geclustert nach ausgewĂ€hlten Produktgruppen. Um sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitskriterien fest in Ihren Beschaffungsprozessen verankert werden, bietet Ihnen diese Ausarbeitung praktische UnterstĂŒtzung. Die Ausarbeitungen des Anhangs zur nachhaltigen Beschaffung sind auch unter Anhang_Nachhaltige-Beschaffung.pdf separat abrufbar.
Zu einer nachhaltigen Beschaffung gehört in unserem VerstÀndnis:
- das Gleichgewicht von wirtschaftlicher Entwicklung, sozialer Gerechtigkeit und Naturschutz zu wahren,
- natĂŒrliche Ressourcen zu schonen, vor allem im Herstellungsprozess der Materialienâââââââ,
- bei der Produktion und der Nutzung die Energie sparsam einzusetzen,
- Transportwege zu minimieren,
- bei der Produktion, Nutzung und Entsorgung Abfall zu vermeiden,
- die Gesundheit der Hochschulangehörigen zu schĂŒtzen,
- SchadstoffeintrÀge in die Umwelt bei Herstellung, Nutzung und Entsorgung zu vermeiden.