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Antrag auf finanzielle Unterstützung durch den AStA
Alle Studierenden der HNE Eberswalde haben das Recht Anträge für finanzielle Unterstüzung beim AStA einzureichen. Ihr möchtet eigene Projekte und Workshops organisieren oder benötigt dringend Geldmittel für eine Initiative? Dann könnt Ihr Euch damit an uns wenden. Wichtig ist nur, dass der AStA mit seinen Fördermitteln keine allgemeine Lehre im Sinne der Hochschule oder des Studiums fördert. Für alle anderen Projekte lohnt es sich in jedem Fall einen Antrag bei uns zu stellen, bevor Ihr das Geld privat ausgebt. Wichtig ist nur, dass Ihr den Antrag an den AStA mindestens 7 Tage vor der nächsten AStA-Sitzung persönlich oder in Schriftform, am besten aber per E-Mail einreicht!
Bei Veranstaltungen/Projekten zu einem bestimmten Termin sollte die AStA-Sitzung, auf der euer Antrag besprochen wird, mindestens zwei Wochen davor liegen.
Wir freuen uns auf eure Anträge und Ideen!
Antrag auf finanzielle Unterstützung (Stand: 06.1..17)
Protokolle der AStA-Sitzungen und der Studierendenvollversammlung (SVV)
Mietvertrag für Technik-Ausleih
Mehr Infos findet Ihr in der Rubrik Veranstaltungen und Technik.
Mietvertrag für Hundezwinger
Satzung der Studierendenschaft der HNEE
In der Satzung der Studierendenschaft sind die wichtigsten Dinge, die die Studierenden betreffen, geregelt: AStA, Studentischer Haushaltsplan, Studierendenvollversammlung, Fachschaftsräte (FSR) und noch viel mehr.
SatzungStudierendenschaftStand_Juni2021.pdf
Geschäftsordnung des AStA
Hier findet Ihr unsere aktuelle Geschäftsordnung. Darin regelt der AStA zum Beispiel, wie er seine Arbeit gestalten will, wie mit Anträgen zu verfahren ist und wie er seine Aufgaben erledigen will.
Geschaeftsordnung_AStA_Stand_Nov2018.pdf
Finanzordnung des AStA
Finanzordnung_Stand_20.07 .pdf
SoliTicketFonds für Zuschüsse zum Semesterticketbeitrag
Im Zuge des Zustandekommens eines Semesterticketvertrags mit dem VBB hat der AStA einen Fonds eingerichtet. Mit diesem sollen Studierende in finanziell schwieriger Situation unterstützt werden, für die, die Finanzierung des Semestertickets eine große Belastung darstellt*. Dem Fonds wird in jedem Semester ein Betrag von je 1 € pro immatrikuliertem Studierenden gutgeschrieben. Um das Geld so fair wie möglich an diejenigen zu verteilen, an die sich der Fond richtet, gibt es einige Kriterien an Hand derer wir die sogenannte Bedürftigkeit errechnen. Die Höhe des Förderbetrags für die*den Einzelne*n ergibt sich aus der Division des verfügbaren Fondbestands durch die Anzahl der zuschussfähigen Anträge und übersteigt die Höhe des jeweiligen Semesterticketbeitrags natürlich nicht. Die Aufgabe der Bearbeitung und Prüfung der Anträge liegt beim Referat Soziales.
Antragsfristen für das jeweilige Semester
Sommersemester: 01.03. bis 30.04.
Wintersemester: 01.09. bis 31.10.
Antragsformuar_SoliTicketFonds_HNE_SoSe_2023.pdf
Willkommensgruß für Neugeborene von Studierenden vom AStA
​​​​​​​Weiterführende Informationen​​​​​​​
Antrag auf Willkommensgruß für Neugeborene des AStA.pdf
Willkommensgruß für Neugeborene vom Studentenwerk FFO
Auch beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) könnt Ihr einen sogenannten Willkommensgruß beantragen. Das Formular dazu findet Ihr hier.
Die Abgabe könnt Ihr nur direkt beim Studentenwerk FFO postalisch oder per E-Mail machen, NICHT beim AStA.
Härtefalldarlehen des Studentenwerks FFO
Für die Beantragung des Härtefalldarlehens beim Studentenwerk Frankfurt/Oder ist seit Sommer 2017 keine Stellungsnahme des AStA mehr erforderlich. Wir haben diese aus unserer Sicht unnötige Regelung in Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk wieder abgeschafft. Wendet euch also bitte direkt an das Studentenwerk.
Informationen/Anträge bzgl. Studentenwerk und Formblatt: Haertefall.pdf