Bewerbung für das Studium "Ökolandbau und Vermarktung"
Bewerbungsprozess
Alle Informationen zum formalen Bewerbungsprozess, Bewerbungsunterlagen, Fristen und den Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde sind auf der zentralen Seite der HNE Eberswalde für Studieninteressierte zu finden.
Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung
Die Zulassung erfolgt mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife, Fachhochschulreife oder beruflicher Qualifikation in einem für das Studium geeigneten Beruf, z.B. Meisterprüfung oder abgeschlossene Berufsausbildung plus mindestens 2 Jahre Berufserfahrung. Die
Zulassung ist durch einen Numerus Clausus beschränkt, die Auswahl erfolgt über Durchschnittsnote und Wartezeit (Registrierung über www.
hochschulstart.de nötig). Das Studium startet zum Wintersemester.
Vorbereitung durch ein Vorpraktikum
Wir empfehlen vor Beginn des Studiums ein mehrwöchiges Praktikum auf einem ökologisch wirtschaftenden Betrieb, denn über das Kennenlernen der landwirtschaftlichen Arbeitswelt kann die Studienentscheidung nochmals überprüft werden. Erfahrungsgemäß empfiehlt sich ein Vorpraktikum insbesondere für Studieninteressierte, die bisher keinen praktischen Bezug zur Landwirtschaft hatten. Ein Praktikum ermöglicht Studieninteressierten, Erfahrungen zu sammeln, von denen im Studienverlauf profitiert werden kann.
Mögliche Praktikumsbetriebe sind in den folgenden Auflistungen zu finden:
Ein Vorpraktikum ist nicht bindend, d.h. Bewerber*innen können sich auch ohne Vorpraktikum auf den Studiengang bewerben.
Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen
Für das Studium "Ökolandbau und Vermarktung" ist eine Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen möglich, z.B. aus den dualen AusÂbildungsberufen Landwirt*in, Gärtner*in und Tierwirt*in, sowie der landwirtschaftlichen Meisterfortbildung oder der Freien Ausbildung im biologisch-dynamischen Landbau. Nähere Auskünfte erteilt die Studienfachberatung.
Chancenerhöhung durch einschlägige Praxiserfahrungen
Im Bachelorstudiengang „Ökolandbau und Vermarktung“ gibt es seit dem WS 2017/2018 mit dem "Praxis-Kriterium" ein weiteres Zulassungskriterium* bei der Studienplatzvergabe - neben dem Numerus Clausus (Durchschnittsnote) und der Wartezeit.
Bewerber*innen können ihre Bewerbungschancen durch einschlägige Praxiserfahrungen (sog. "Praxis-Kriterium") verbessern. Das „Praxis-Kriterium“ ist allerdings nicht bindend, d.h. Bewerber*innen können sich auch ohne Praxiserfahrung auf den Studiengang bewerben.
Beim Zulassungsverfahren kann die Praxiserfahrung über 3 Stufen Berücksichtigung finden:
Stufe 1: eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung
Stufe 2: eine einschlägige, zusammenhängende Berufstätigkeit (Praktikum, FÖJ) von mind. 1 Jahr
Stufe 3: ein einschlägiges, zusammenhängendes Praktikum von mind. 6 MonatenBeispiele
Für Stufe 1:
Bei einer Bewerbung mit einem Notendurchschnitt von 2,2 und einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Landwirt*in ergibt sich eine Note von 1,3 , die dann in das Bewerbungsverfahren einfließt (- 0,9).
Für Stufe 2:
Bei einer Bewerbung mit einem Notendurchschnitt von 2,2 und einer einschlägigen Tätigkeit auf einem landwirtschaftlichen Betrieb von mindestens einem Jahr ergibt sich eine Note von 1,6 , die in das Bewerbungsverfahren einfließt (- 0,6).
Für Stufe 3:
Bei einer Bewerbung mit einem Notendurchschnitt von 2,2 und einer einschlägigen Tätigkeit auf einem landwirtschaftlichen Betrieb von mindestens 6 Monaten ergibt sich eine Note von 1,9 , die in das Bewerbungsverfahren einfließt (- 0,3).
Übersicht zu den Nachweisen des Praxis-Kriteriums* | |||
Stufe | Stufe 1: Einschlägige, abgeschlossene Berufserfahrung (Zeugnis) | Stufe 2: Einschlägige, zusammenhängende Berufstätigkeit (z.B. FÖJ) von mind. 12 Monaten | Stufe 3: Einschlägiges, zusammenhängendes Praktikum von mind. 6 Monaten |
Nachweis | · Landwirt*in · Tierwirt*in · Pferdewirt*in · Fachkraft Agrarservice · Gärtner*in · Forstwirt*in · Winzer*in · Fischwirt*in · Hauswirtschafter*in · Brenner*in · Landwirtschaftliche Laborant*in · Landwirtschaftlich-technische/r Assistent*in · Milchwirtschaftliche Laborant*in · Molkereifachfrau/-mann | Nachweis (z.B. Zeugnis) über eine zusammenhängende Tätigkeit / Praktikum auf Betrieben des Ökolandbaus wie z.B. landwirtschaftliche Unternehmen mit ökologischer Wirtschaftsweise, Betriebe im vor- und nachgelagerten Bereich der landwirtschaftlichen Produktion wie z. B. Molkereien, Futtermittelhersteller oder Erzeugergemeinschaften. Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Dokumente der Arbeitgeber*in / Praktikumsstelle(n), die die Anzahl der geleisteten Arbeitstage und die ausgeführten Tätigkeiten des*der Bewerber*in enthält bzw. enthalten. Als einschlägige Tätigkeiten gelten Arbeiten auf den o.g. Betrieben u.a. aus den Bereichen Pflanzenproduktion, Tierhaltung und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen (Management). | |
*gemäß Satzung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde für die Auswahl von Studierenden im Hochschulauswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen (Hochschulauswahlsatzung) | Teil B, Anlage B4: Ökolandbau und Vermarktung | für den Studiengang ÖLV gilt Variante 3 | vorausgesetzt des Inkrafttretens ab WS 2017/18 |
Ansprechpartner*innen
Formale Fragen zur Bewerbung und Fragen zu Studieninhalten
Studienfachberaterin
Tel: 03334/65-7315
Judith.Moering@hnee.deFragen zum Praktikum
Praktikumsbeauftragte
Tel: 03334/65-7292
Henrike.Rieken@hnee.deEinschlägige Praxiserfahrung erhöht die Bewerbungschancen!