"Ökolandbau und Vermarktung" dual studieren: Informationen für Ausbildungsbetriebe
Dual-Studierende können eine echte Bereicherung für Ihren Betrieb sein! Sie profitieren von hoch motivierten und engagierten Dual-Studierenden, die wegen der Vorausbildung (Fachhochschulreife, Abitur) älter sind und mit Blick auf den Aufbau von künftigen Fach- und Führungskräften viel Potenzial mitbringen. Über die zwei Lernorte – Ihr Ausbildungsbetrieb
und die Hochschule – können die Dual-Studierenden ihr praktisches Wissen mit Hochschulwissen gewinnbringend für Ihren Betrieb nutzbar machen und über angewandte Projektarbeit in Anwendung bringen. Eine enge Verzahnung zwischen der HNEE und dem Betrieb ermöglicht ein hohes Maß an Austausch mit Berufskolleg*innen und Wissenschaftler*innen und eröffnet darüber neue Wege für den Transfer von aktuellem Wissen rund um das Thema (ökologische) Landwirtschaft. Denn die HNEE verfügt über ein langjähriges Praxispartner*innen Netzwerk: Das InnoForum Ökolandbau Brandenburg.
Vertragliches
Die Dual-Studierenden beginnen – aufbauend auf dem Standard-Ausbildungsvertrag – Ihr 1. Ausbildungsjahr (12 –14 Monate) auf dem anerkannten Ausbildungsbetrieb. Dafür nehmen Sie Kontakt zur/zum jeweiligen Ausbildungsberater*in in Ihrer Region auf. Zu Beginn der Ausbildung ist die gesamte Ausbildungsdauer von 24 Monaten vertraglich zu regeln. Dual-Studierende können ihre berufliche Ausbildung auf zwei landwirtschaftliche Betriebe verteilen, vor allem, wenn ein Betrieb nicht alle Ausbildungsziele erfüllen kann. Mit Beginn des Hochschulstudiums sind die Dual-Studierenden an der HNEE eingeschrieben und während der anschließenden Ausbildungszeit beurlaubt.
Rahmen
Die Ausbildung beginnt gewöhnlich zum 1. Juli und wird in der Regel durch den Unterricht an der Berufsschule begleitet, was das Führen eines Berichtshefts einschließt. Während der Lehrzeit unterliegen die Auszubildenden den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes sowie dem jeweiligen Schulgesetz des Bundeslandes, in dem die Ausbildung absolviert wird. Die Auszubildenden erhalten die tarifliche Vergütung.
Versicherungen
Im dualen Modell wechseln die betrieblichen Ausbildungszeiten mit den Zeiten an der Hochschule. Der Ablaufplan zeigt dies. Damit verbunden ist ein mehrmaliges Ab-/Anmelden der Auszubildenden bei der Sozialversicherung. Somit hat der Dual-Studierende im ersten Ausbildungjahr und den jeweiligen folgenden Ausbildungsphasen den Status eines*r Auszubildenden*r. Dies schließt eine Anmeldung bei der Krankenkasse und Sozialversicherung ein. Aufgrund des bestehenden Ausbildungsverhältnisses sind folglich auch während der Studienzeit Mindestbeträge an die Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Für die Unfallversicherung gilt, dass die Dual-Studierenden während der Ausbildungszeit über die regional zuständige Berufsgenossenschaft und während des Studiums an der Hochschule über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind.
Ansprechpartner*innen
Fragen zum Hochschulstudium
Tel: 03334/65-7315
Fragen zur beruflichen Ausbildung
Für Brandenburg: Ausbildungsberater*innen des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Die zuständigen Stellen für die berufliche Bildung finden Sie hier:
Andere Bundesländer: Hier ist Rücksprache mit den jeweils Zuständigen in den Bundeländern erforderlich.
Studiengangsflyer
Alle Informationen sind im Flyer des Dualstudiengangs zu finden.