Informationen für Bewerber*innen
Bewerbungsprozess
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2024/25 endet am 5. September 2024.
Studieninteressierte mit einem Abschluss in Deutschland bewerben sich bis zum 5. September direkt an der HNE Eberswalde. Eine Zulassungsbeschränkung über die Note gibt es nicht mehr, das heißt, der NC wurde aufgehoben. Die gute Nachricht: wenn Sie sich bewerben, können wir umgehend Ihre Bewerbung bearbeiten und nach einer internen Prüfung nach 2-4 Wochen eine Zulassung aussprechen (oder auch eben nicht). Je früher Sie sich bewerben, desto früher haben Sie auch die Gewissheit, dass Sie den Studienplatz erhalten.
Studieninteressierte mit einem Abschluss im Ausland bewerben sich bis zum 1. Juni 2024 via uni-assist.
Nähere Informationen zu Studium und Bewerbung erhalten Sie bei der Studienfachberatung. Dafür zuständig ist Frau Prof. Dr. Heike Molitor.
Hochschulinformationstag
Für alle, die uns kennenlernen wollen, besuchen Sie uns beim Tag der offenen Tür
Tag der offenen Tür am 1. Juni 2024 hier bei uns auf dem Campus
Zugangsvoraussetzungen
Zwei Voraussetzungen müssen Sie "mitbringen", wenn Sie bei uns studieren wollen:
1. Sie müssen ein landschaftsbezogenes Bachelorstudium nachweisen (siehe SPO § 3 (2)).
2. Zudem müssen Sie ihre landschaftskundlichen und ökologischen Kenntnisse in einer Liste die von ihnen bisher abgeschlossenen Module nachweisen (30 ECTS-Leistungspunkte in den Bereichen: Landschaftskunde und Landschaftsplanung, Ökologie, Geländemethoden, nachhaltige Nutzung und Schutz von Kulturlandschaften, Ressourcenschutz einschließlich Naturschutz)
Bitte füllen Sie dazu dieses Blatt aus und legen Sie es Ihrer Bewerbung bei
Kenntnisse im Bereich "Landschaftsplanung"
Bewerber*innen, denen derzeit noch Kenntnisse im Bereich „Landschaftsplanung“ fehlen und die diese Kenntnisse für ihre Bewerbung erwerben und nachweisen wollen, können dafür ein E-Learning-Angebot nutzen.
Dieser Kurs umfasst sechs ECTS-Leistungspunkte. Weitere Informationen erhalten Sie von Prof. Dr. Jürgen Peters.
Einschlägige Praxiserfahrungen
Für den Masterstudiengang ist die es eine örtliche Zulassungsbeschränkung abgeschafft (örtlicher Numerus clausus). Gerne können Sie einschlägige Praxiserfahrung nach dem Erststudium (Bachelor oder Diplom) ihrer Bewerbung beilegen!
Das "Praxis-Kriterium" ist zweistufig:
1. Stufe: eine einschlägige, zusammenhängende Berufstätigkeit von mindestens 24 Monate
2. Stufe: ein einschlägiges, zusammenhängendes Praktikum von mindestens 12 Monaten
Das derzeitige Modulhandbuch finden sie hier: ​​​​​​​
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) finden Sie hier.
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- Aufbau des Studiums
- Berufliche Perspektiven
- Dozierende im Studiengang
- Aktuelles und Berichte aus dem Studiengang