FAQ
Wie läuft die Rückmeldung zum nächsten Semester ab und wo kann ich meine Eberswalder Greencard validieren?
Sie erhalten jeweils im Mai und Dezember des laufenden Jahres eine E-Mail durch die Abteilung Studierendenservice & International Office in der ihnen die Frist für die Rückmeldung und die Bankverbindung mitgeteilt werden. Bitte überweisen sie den Semesterbeitrag fristgemäß. Nach Eingang des Beitrages werden sie zurückgemeldet und können ihre Eberswalder Greencard entweder auf dem Stadtcampus Haus 5 1 Etage oder Waldcampus Haus 11 Foyer validieren. Sobald sie zurückgemeldet wurden erhalten sie erneut eine E-Mail durch die Abteilung Studierendenservice & International Office. Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung wird ihnen in EMMA+ zur Verfügung gestellt. Bitte beachten sie, wen Zulassungsauflagen noch nicht erfüllt wurden, werden sie nicht zurückgemeldet. Nicht EU-Staatsbürger werden gebeten uns nach dem ersten Semester ihren gültigen Aufenthaltstitel vorzulegen.
Wann und wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen?
Sie können sich innerhalb der Rückmeldefrist, in Ausnahmefällen auch noch innerhalb von 2 Monaten nach Semesterbeginn, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird, auf schriftlichen Antrag durch die Abteilung Studierendenservice beurlauben lassen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf unserer Internetseite unter Formulare und Anträge. Bitte fügen Sie dem Antrag die entsprechenden Nachweise bei.
Wie und wo kann ich mich vom Semesterticket befreien lassen?
Der Antrag auf Rückzahlung beziehungsweise teilweise Erstattung des Semesterticket-Beitrages steht auf der Internetseite des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) zum Download bereit und ist ausgefüllt inklusive Nachweis beim AStA einzureichen. Bei einer vollständigen Rückerstattung ist der Antrag rechtzeitig vor Semesterbeginn zu stellen. Die Gründe für eine Erstattung entnehmen Sie bitte dem Antrag.
Wann und wie kann ich mich exmatrikulieren?
Sie können sich jederzeit an unserer Hochschule exmatrikulieren lassen. Den entsprechenden Antrag finden sie auf unserer Internetseite unter Formulare und Anträge. Bitte reichen Sie den Antrag zusammen mit dem vollständigen Laufzettel und der Eberswalder Greencard in der Abt. Studierendenservice & International Office ein. Den Laufzettel finden Sie auch unter Formulare und Anträge.
Wann werde ich nach Studienabschluss exmatrikuliert?
Sie werden zum Ende des laufenden Semesters in dem sie ihren Studienabschluss erreicht haben automatisch exmatrikuliert. Möchten sie zu einem früheren Zeitpunkt exmatrikuliert werden, bitten wir sie uns dies schriftlich mitzuteilen.
Was ist der Laufzettel?
Mit dem Laufzettel teilen Sie uns Ihre aktuellen Kontaktdaten nach Abschluss des Studiums bzw. Exmatrikulation mit. Sie müssen alle auf dem Laufzettel aufgeführten Abteilungen über Ihren Weggang informieren. Aus diesem Grund müssen sie sich von allen aufgeführten Abteilungen eine Unterschrift einholen und im Anschluss in der Abteilung Studierendenservice & International Office einreichen.
Muss ich meine Eberswalder Greencard nach Beendigung des Studiums abgeben?
Um Missbrauch zu vermeiden, muss die Eberswalder Greencard nach Beendigung des Studiums in der Abt. Studierendenservice & International Office eingereicht werden.
Was passiert, wenn ich zu einer terminierten Prüfung (Klausur, Fachgespräch, Präsentation) nicht erscheine, obwohl ich angemeldet bin?
Der Dozent vermerkt die Abwesenheit im Campusmanagement System. Sie erhalten hierfür eine 5,0.
Was mache ich, wenn ich vor dem Prüfungstermin krank werde?
Sofern Sie auf Grund von Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen können, ist der Prüfer zu informieren und eine Krankschreibung zusammen mit dem Formular „Einreichung einer Krankmeldung“ unverzüglich beim Prüfungsamt einzureichen.
Was ist, wenn ich während der Bearbeitungszeit einer Hausarbeit krank werde?
Was ist, wenn ich während der Bearbeitungszeit meiner Abschlussarbeit krank werde?
Bitte reichen Sie die Krankmeldung zusammen mit dem Formular „Einreichung einer Krankmeldung“ im Prüfungsamt der Abt. Studierendenservice & International Office ein. Dort wird der neue Abgabetermin berechnet und in EMMA+ hinterlegt. Sie sind verpflichtet den neuen Abgabetermin ihren Gutachtern mitzuteilen. Bitte beachten sie die maximal mögliche Fristverlängerung. Nach Überschreiten der maximal möglichen Zeit ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Wie erhalte ich eine Leistungsbescheinigung in EMMA+?
Wir stellen ihnen immer zum 01.06. und 01.12. des laufenden Jahres eine automatisch generierte Leistungsbescheinigung in EMMA+ zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiträume können sie jederzeit eine Leistungsbescheinigung im Prüfungsamt unter noten@hnee.de anfordern.
Wie und wann erhalte ich mein Zeugnis?
Nachdem alle Noten, Gutachten etc. im Prüfungsamt eingegangen sind wird automatisch das Zeugnis erstellt. Sobald dieses zur Abholung bereit liegt erhalten Sie eine E-Mail. Das Zeugnis kann Ihnen erst ausgehändigt werden, wenn uns der vollständige Laufzettel vorliegt. Sofern es Ihnen nicht möglich ist, das Zeugnis persönlich abzuholen können sie auch eine dritte Person bevollmächtigen oder einen frankierten A4 Rückumschlag in der Abt. Studierendenservice & International Office hinterlegen.
Für die Erstellung des Zeugnisses hat das Prüfungsamt 4 Wochen Zeit. Die 4 Wochen beginnen sobald uns alle Bewertungen vorliegen.
Werden Wahlmodule überhaupt und wenn ja wie auf meinem Zeugnis ausgegeben?
Wahlmodule werden nur auf dem Zeugnis ausgewiesen, wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Wenn Wahlmodule auf dem Zeugnis ausgewiesen werden, gehen diese jedoch nicht in die Bewertung ein.
Was passiert, wenn ich mehr als die für den Studienabschluss nötigen ECTS während meines Studiums erworben habe, also zu viele Wahlpflichtmodule belegt habe?
Seit dem 01.01.2018 ist das neue Mutterschutzgesetz, wo nunmehr auch Studentinnen berücksichtigt werden, in Kraft getreten. Demnach sollen werdende Mütter der Hochschule ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist (§5 MuSchG). Damit kann die Hochschule sicherstellen, dass Gefährdungen von Mutter und Kind ausgeschlossen werden. Wir bitten Sie aus diesem Grund, ab sofort Ihre Schwangerschaft der Abt. Studierendenservice & International Office schnellstmöglich zu melden. Weitere Informationen zum neuen Mutterschutzgesetz erhalten Sie in der Abt. Studierendenservice & International Office und der Familienfreundlichen Hochschule.
Bei einem Abschluss zum Ende des Sommersemesters (31.08.) bzw. des Wintersemesters (28.02.) beachten Sie bitte, dass alle Prüfungsergebnisse einschließlich der Bewertung der Abschlussarbeit und gegebenenfalls das Protokoll der Verteidigung bis spätestens 31.08. (Sommersemester) bzw. 28.02. (Wintersemester) in der Abteilung Studierendenservice & International Office vorliegen müssen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie sich für das Folgesemester rückmelden.