Zum Ablauf des Berufungsverfahrens
A Beschluss zur Denomination, Ausschreibung und zur Zusammensetzung der Berufungskommission im Fachbereichsrat
B Erste Sitzung der Berufungskommission: Festlegung der Bewertungsmatrix vor Durchsicht der Bewerbungen
C Zweite Sitzung der Berufungskommission: Durchsicht der Bewerbungen anhand der Bewertungsmatrix, Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten fĂŒr die ProbevortrĂ€ge (Shortlist)
D ProbevortrÀge: Die eingeladenen Kandidatinnen und Kandidaten gestalten in der Regel eine Lehrveranstaltung und halten einen wissenschaftlichen Vortrag vor der Hochschulöffentlichkeit. Im Anschluss stellen sie sich in einem GesprÀch den Mitgliedern der Berufungskommission vor.
E Dritte Sitzung der Berufungskommission: Auswahl der listenfĂ€higen Kandidatinnen und Kandidaten unter BerĂŒcksichtigung der Bewerbungsunterlagen und der Bewertung der ProbevortrĂ€ge
F Bewertung der Bewerbungsunterlagen der gelisteten Personen durch externe Gutachter*innen
G Vierte Sitzung der Berufungskommission: Reihung der Liste anhand der EinschĂ€tzung der Berufungskommission unter BerĂŒcksichtigung der externen Gutachten
H Beschluss der Liste im Fachbereichsrat
I Beschluss der Liste im Senat
J Die oder der Erstplatzierte wird zum BerufungsgesprÀch eingeladen. Bei positivem Verlauf: Der PrÀsident beruft die oder den Erstplatzierte*n. Diese*r kann den Ruf annehmen oder ablehnen.
K Nach Rufannahme werden die Unterlagen zum Verfahren im Ministerium (MWFK) eingereicht.
L Nach positiver PrĂŒfung der Unterlagen: MWFK ernennt die Professorin bzw. den Professoren