Tötungswirkung von Jagdgeschossen
Zur Bejagung von Schalenwild werden Büchsengeschosse verwendet. Im Bundesjagdgesetz (§ 19) werden dafür Mindestanforderungen gestellt. Das Tierschutzgesetz gestattet die Tötung von Säugetieren im Jagdbetrieb unter bestimmten, stark eingrenzenden Umständen in Bezug auf die Vermeidung von Schmerzen des Tieres.
Büchsengeschosse werden auch unter Verwendung von Blei (PB) als Geschossmaterial gefertigt. Mit dem Beschuss des Stückes gelangen Geschossmaterialien in den Wildkörper, die inneren Organe und auch das verzehrfähige Wildbret. Blei ist gemäß einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Berlin aus Sicht des Verbraucherschutzes in Lebensmitteln hochproblematisch.
Verbleiben die Innereien, der sogenannte Aufbruch im Wald/Feld, so besteht Gefahr nach Forschungsergebnissen des Leibniz - Instituts für Zoo- und Wildtierforschung, Berlin, dass sich Greifvögel, insbesondere Seeadler an diesen Geschosspartikeln vergiften.
Aus diesen Gründen ist es sinnvoll nach Alternativen zur Verwendung von Blei als Geschossmaterial zu suchen. Bereits seit 1987 sind Geschosse aus Kupfer erhältlich. Auch Kupferlegierungen wie Tombak oder Messing werden genutzt. Eine weitere Möglichkeit sind Mantelgeschosse mit Zinnkernen.
In Projekten in Brandenburg, Schleswig — Holstein und Bayern von 2006 — 2009 und für das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) in Kooperation mit den Bundesforsten 2010 — 2014 untersuchte das FWWJ die Tötungswirkung von Jagdgeschossen der unterschiedlichen Materialien. Dabei wurden erstmals Messwerte zur situationsspezifischen, zielballistischen Geschossleistung mit Beobachtungsdaten zur Fluchtstrecke des beschossenen Stückes korreliert und ein enger Zusammenhang nachgewiesen.
Es wurden Mindestanforderungen für die zielballistische Geschossleistung abgeleitet und Vorschläge gemacht, wie diese als Grundlage für gesetzgeberisches Handeln genutzt werden können.
Nachweislich können diese Anforderungen unter Verzicht von Blei als Geschossmaterial erreicht werden.
Förderung:
Bezug: BMELV-FORSCHUNGSPLAN 2008
Förderkennzeichen: 09HS023