Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Winterbeweidung von Ackerflächen

Schafe Winterzwischenfrucht

© HNEE 2018 / Lena Röbe-Oltmanns


Ackerflächen müssen im Winter begrünt sein, und mindestens 5% der Ackerflächen müssen als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sein. Das erfordern die Cross-Compliance Regelungen, wenn landwirtschaftliche Betriebe Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Flächen beantragen.

Auf vielen dieser Flächen ist eine Beweidung mit Schafen möglich. Besonders Wintersaaten, die infolge klimatischer Veränderungen im warmen Herbst überwüchsig in den Winter gehen, eignen sich für eine Schafbeweidung. Die Beweidung dieser Wintersaaten und Zwischenfrüchte bringen Vorteile sowohl für schafhaltende Betriebe als auch für Ackerbaubetriebe. Für schafhaltende Betriebe sind sie eine kostengünstige Futterquelle. Ackerbaubetriebe hingegen können durch die Beweidung teilweise ein Mulchen und/oder Scheiben der Frucht einsparen, und die Schafe leisten einen Beitrag zur Nährstoffversorgung der Böden. Wenngleich die Winterbeweidung durch Schafe in der Vergangenheit weit verbreitet war, gibt es nur wenige Studien, die diese Praxiserfahrungen bestätigen. Mittlerweile gibt es nur noch wenige Landwirtinnen und Landwirte mit Ackerflächen die Erfahrungen mit Schafbeweidung ihre Winterzwischenfrüchte haben, und insofern zurückhaltend auf Anfragen von Schafhalterinnen und Schafhaltern reagieren.

Um Ackerbauern die Skepsis gegenüber der Winterbeweidung zu nehmen, soll in der Praxisstudie des Netzwerkprojektes ‚Schäfer schützen‘ überprüft werden, wie sich die Beweidung von Winterzwischenfrüchten durch Schafe auswirkt. Der Studie liegt die Annahme zugrunde, dass die Beweidung von Ackerzwischenfrüchten bzw. Wintersaaten i.d.R. keine negativen Effekte für die Folgefrucht hat und eine Beweidung von Zwischenfrüchten die Gefahr der Stickstoffauswaschung über den Winter minimiert. Zur Überprüfung dieser Hypothesen werden Bodenuntersuchungen (N-Min und Humusgehalt) und Vegetationsbeurteilungen im Winter und Frühjahr durchgeführt.


Ergebnisse
AbschlussberichtAbschlussbericht_Winterbeweidung.pdf 





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Dieses Vorhaben wird gefördert durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2020 Maßnahme M16 (Zusammenarbeit zur Implementierung ressourcenschonender Landnutzungsmethoden und Anbauverfahren sowie einer nachhaltigen Betriebsführung). Die Zuwendung dieses Vorhabens setzt sich aus ELER – und Landesmitteln zusammen. Betreut wird das Projekt durch den Projektträger ILB.