Aufgaben
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung eingehalten werden. Nach § 23 RSPO entscheidet der Prüfungsausschuss insbesondere über:
- Anträge nach der Studien- und Prüfungsordnung
- Folgen von Verstößen gegen die Studien- und Prüfungsordnung
- Ausnahmen von der Studien- und Prüfungsordnung in außergewöhnlichen Fällen
- Anrechnung von Prüfungsleistungen und Studienzeiten
- Planung und Ablauf der Prüfungen im Prüfungszeitraum und Einhaltung der Prüfungstermine
- Bestellung der Prüfer und der Beisitzer
- Widersprüche gegen das Ergebnis einer Prüfungsleistung; wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, ist der Vorgang über die Abteilung Studierendenservice an die Studienkommission weiterzuleiten.
- Verlust des Prüfungsanspruches
- Zulassung zu Prüfungen in begründeten Ausnahmefällen oder bei Zweifeln.
Neben den genannten Aufgaben ist der Prüfungsausschuss verantwortlich für die Organisation der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnungen.