Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Aufgaben


Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung eingehalten werden. Nach § 23 RSPO entscheidet der Prüfungsausschuss insbesondere über:

  • Anträge nach der Studien- und Prüfungsordnung
  • Folgen von Verstößen gegen die Studien- und Prüfungsordnung
  • Ausnahmen von der Studien- und Prüfungsordnung in außergewöhnlichen Fällen
  • Anrechnung von Prüfungsleistungen und Studienzeiten
  • Planung und Ablauf der Prüfungen im Prüfungszeitraum und Einhaltung der Prüfungstermine
  • Bestellung der Prüfer und der Beisitzer
  • Widersprüche gegen das Ergebnis einer Prüfungsleistung; wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, ist der Vorgang über die Abteilung Studierendenservice an die Studienkommission weiterzuleiten.
  • Verlust des Prüfungsanspruches
  • Zulassung zu Prüfungen in begründeten Ausnahmefällen oder bei Zweifeln.

Neben den genannten Aufgaben ist der Prüfungsausschuss verantwortlich für die Organisation der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnungen.