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Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Beurlaubung beantragen

Wer sein Studium aus einem wichtigen Grund unterbrechen muss, kann die Beurlaubung vom Studium beantragen. Die Beantragung und Genehmigung von Urlaubssemestern ist in der Immatrikulationsordnung  (§ 16) geregelt.

Wichtige GrĂŒnde sind zum Beispiel:

- Gesundheitliche GrĂŒnde;

- Schwangerschaft oder Erziehungsurlaub;

- ZusÀtzliche Studienaufenthalte oder Praktika im In- oder Ausland;

- TĂ€tigkeit in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung.









Die Beurlaubung ist nur fĂŒr volle Semester und in der Regel nur fĂŒr jeweils höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulĂ€ssig. FĂŒr das erste Fachsemester kann keine Beurlaubung beantragt werden. RĂŒckwirkende Beurlaubungen sind ausgeschlossen.

Den ausgefĂŒllten Antrag sowie einen entsprechenden Nachweis (bei zusĂ€tzlichen Praktika auch die BefĂŒrwortung seitens des Studiengangleiters) geben Sie bitte in der Abteilung Studierendenservice im RĂŒckmeldezeitraum ab. In AusnahmefĂ€llen ist eine Beantragung fĂŒr das Wintersemester bis zum 30.10. bzw. fĂŒr das Sommersemester bis zum 30.04. möglich.

Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezÀhlt. Da man im Urlaubssemester jedoch weiterhin immatrikuliert ist, zÀhlen Urlaubssemester als Hochschulsemester.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Urlaubssemester nicht von der RĂŒckmeldung und der damit verbundenen fristgerechten Zahlung des Semesterbeitrages befreit sind. Eine Erstattung der VerwaltungsgebĂŒhr (Anteil von derzeit 51 Euro am Semesterbeitrag) erfolgt automatisch bei genehmigter Beurlaubung aus gesundheitlichen GrĂŒnden oder bei Schwangerschaft/Erziehungsurlaub. Laut Deutschlandsemesterticketvertrag (gĂŒltig ab April 2024) verlieren beurlaubte Studierende die Berechtigung zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets (DST).

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Abteilung Studierendenservice wenden.

Antragsformular Beurlaubung