Studienfinanzierung

Studienkosten

Semesterbeitrag

Studierende an der HNE Eberswalde zahlen aktuell einen Semesterbeitrag in Höhe von 343,40 Euro pro Halbjahr (Stand Wintersemester 2024/25). Der Semesterbeitrag setzt sich i.d.R. zusammen aus:

  • der Einschreib- bzw. Rückmeldegebühr (51,00 Euro),
  • dem Studierendenwerksbeitrag (100,00 Euro),
  • dem AStA-Beitrag (15,00 Euro),
  • dem Semesterticket (176,40 Euro) und
  • dem Beitrag zum klimaneutralen Semesterticket (1 Euro).

Weitere Kosten (z.B. für Exkursionen) hängen vom konkreten Studiengang ab. 

Lebenserhaltungskosten

Neben den direkten Studienkosten kommen noch die Kosten für Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Lebensmittel und so weiter hinzu. 

Studienfinanzierung mit BAföG

Studierende der HNEE können sich für eine finanzielle Unterstützung an das Studierendenwerk Ost:Brandenburg wenden.

Das Studierendenwerk informiert zu folgenden Finanzierungsmöglichkeiten:

 

Jobben im Studium

Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten für Studierende, neben dem Studium durch arbeiten an Geld zu kommen. Nutzen Sie die Beratungs- und Informationsangebote der Hochschule, um informiert auf die Stellensuche zu gehen.

Rahmenbedingungen

Minijob, Midijob, Nebenjob, Studijob - Viele Möglichkeiten heißt auch viele Fragen: Hier gibt es Antworten!
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Beratung zur Bewerbung

Der Career Service untertützt in der Bewerbungsphase mit Beratung und Infos auf Moodle.
ZUM CAREER SERVICE

Peer-to-Peer-Beratung

Hier beraten Studierende Studierende zu arbeitsrechtlichen Themen.
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Jobportal

Im Jobportal werden auch Nebenjobs und HNEE-Minijobs veröffentlicht.
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Stipendien

HNEE-Deutschlandstipendium

Seit dem Wintersemester 2011/12 fördert die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde besonders engagierte und leistungsstarke Studierende mit dem HNEE-Deutschlandstipendium.

Damit sollen Studierende die Möglichkeit erhalten, ihr volles Potential auszuschöpfen und sich ungehindert auf ihr Studium konzentrieren zu können - und das unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer BAföG-Förderung.

Für mindestens zwei Semester und maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit können Studierende der HNEE monatlich 300 Euro Unterstützung erhalten. Das Fördergeld setzt sich zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung & Forschung (BMBF) und Geldern von privaten Förderern zusammen.

Für mehr Informationen besuchen Sie auch die Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Deutschlandstipendium.

Informationen für Studierende und Studieninteressierte

Die Vergabe für Studierende aller Studiengänge an der HNE Eberswalde erfolgt einmal jährlich. Ausschreibung und der Auswahlprozess erfolgen im Wintersemester, die Vergabe der Stipendien zum Sommersemester.

Derzeit sind keine Bewerbungen möglich. Die Veröffentlichung der Ausschreibung für eine Förderung ab dem Sommersemester 2026 erfolgt Anfang November 2025. Über den konkreten Bewerbungszeitraum informieren wir rechtzeitig auf unserer Internetseite und per E-Mail an alle Studierenden.

Bewerben können sich Studierende aller Studiengänge der HNE Eberswalde, die während des Förderzeitraums als Haupthörer*innen immatrikuliert sind bzw. sein werden. Hierzu zählen auch Studierende in dualen und Weiterbildungsstudiengängen sowie Bachelorstudierende, die bereits ein erstes Hochschulstudium abgeschlossen haben.

Ja, wenn Sie während des Förderzeitraums an der HNE Eberswalde als Haupthörerin immatrikuliert sind. Studierende, die nur im Rahmen eines Austauschsemesters (z.B. Erasmus) an der HNE Eberswalde studieren, können das Deutschlandstipendium nicht erhalten

Bis zu zwei Drittel der zu vergebenen Stipendien können fachgebunden sein. Die genaue Anzahl der fachgebundenen Stipendien entnehmen Sie bitte der Ausschreibung der jeweiligen Förderperiode. Grundsätzlich sind jedoch mindestens ein Drittel der Stipendien Studierenden aller Fachrichtungen zugänglich.

Die Vergabe der Deutschlandstipendien für Studierende aller Studiengänge erfolgt einmal jährlich. Ausschreibung und der Auswahlprozess erfolgen im Wintersemester, die Vergabe der Stipendien zum Sommersemester für eine Förderdauer von in der Regel zwei Semestern. Die Stipendien werden vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Die genauen Bewerbungsfristen finden ab Oktober auf dieser Internetseite.

Das Stipendium ist in erster Linie ein Leistungsstipendium, für das Sie in der Regel mindestens 20 ECTS Punkte pro Semester mit einem Notendurchschnitt von 2,4 oder besser vorweisen sollten. Daneben werden aber auch soziales oder (hochschul)politisches Engagement, ehrenamtliche Mitarbeit in Vereinen, Berufserfahrung, die besondere Situation von Alleinerziehenden, die Pflege von Angehörigen oder ähnliches berücksichtigt.

Falls Sie die festgelegten Notengrenzen und Mindestanzahl an ECTS Punkten nicht aufweisen, jedoch andere Kriterien nach § 5 Absatz 5 der „Satzung für die Vergabe von Stipendien im Rahmen des Deutschlandstipendiums an Studierende der HNEE“ erfüllen, können Sie von der Auswahlkommission in besonders begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Die Stipendien werden i.d.R. für zwei Semester bewilligt, es sei denn, das Ende der Regelstudienzeit ist vorher erreicht. Die Förderhöchstdauer ist auf die Regelstudienzeit des betreffenden Studiengangs begrenzt.

Bei einem Studium unter herausfordernden Bedingungen ist eine Verlängerung der Förderhöchstdauer gemäß § 7 Abs. 1 StipG möglich. Bewerber*innen, auf die diese zutrifft, nutzen hierfür das auf der Webseite bereitgestellte Antragsformular und laden dieses gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen im Online-Bewerbungsportal innerhalb der Bewerbungsfrist hoch.

Ich werde mein Studium vor der Förderungsdauer von 2 Semestern beenden. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, Sie können sich bewerben. In diesem Fall würde nur ein Semester gefördert werden, maximal bis zum Ende Regelstudienzeit.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal von Mobility Online. Dort werden Angaben zum Studium, dem bisherigen schulischen, akademischen und beruflichen Werdegang sowie weitere Kriterien, die Vergabe entscheidend sind, abgefragt. Zum Bewerbungsformular sind außerdem ein tabellarischer Lebenslauf, eine Immatrikulationsbescheinigung und ggf. weitere Zeugnisse und Nachweise hochzuladen.

Im Bewerbungsverfahren werden Ihre Studien- und Schulleistungen abgefragt.

Bei Studierenden, die sich zum Bewerbungszeitpunkt im 1. Fachsemester befinden, ist die Abiturnote (bei Bewerbungen von Bachelorstudierenden) bzw. die Note des ersten grundständigen Hochschulabschlusses (bei Bewerbungen von Masterstudierenden) ausschlaggebend.

Bei Studierenden, die sich zum Bewerbungszeitpunkt mindestens im 2. Fachsemester befinden, sind die Studienleistungen einschließlich des vorangegangenen Sommersemesters ausschlaggebend. Der Leistungsnachweis wird nach Einverständnis der Bewerber*innen zu einem bestimmten Stichtag durch die Stipendienkoordinierungsstelle automatisch abgerufen.

In der Regel können z.B. besondere Qualifikationen, Ehrenamt, Sprachkenntnisse oder hochschulinternes Engagement nur dann berücksichtigt werden, wenn diese entsprechend mit Nachweisen (Zeugnisse, Bescheinigungen etc.) belegt wurden. Studierende mit Gremientätigkeit nutzen bitte den Vordruck "Nachweis über Gremientätigkeit an der HNEE".

Sofern keine Nachweise erbringbar sind, sollten besondere persönliche Umstände im Hinblick auf das Studium ausreichend dargelegt werden.

Nicht anerkannt werden Empfehlungsschreiben von Lehrenden der HNEE und Fremdsprachennachweise, die Zulassungsvoraussetzung zum Studium waren sowie Weiterbildungsbescheinigungen, die Teil der Ausbildung bzw. des Studiums sind.

Nein, nach Ende der Bewerbungsfrist können keine weiteren Nachweise nachgereicht werden.

Da nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden, sollten Sie unbedingt die in der Ausschreibung aufgeführten Anforderungen einhalten. Für Ihre Bewerbung reicht eine einfache Kopie der Nachweise aus. Von Bewerbungsdokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist ebenfalls eine einfache Kopie der amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Sobald Sie bestätigt haben, dass alle Unterlagen vollständig hochgeladen wurden und die Bewerbung abgeschickt werden kann, erhalten Sie eine Nachricht über den Eingang der Bewerbung.

Das Auswahlverfahren findet im Januar statt. Alle Bewerber*innen werden in der Regel bis spätestens Mitte Februar per E-Mail über die Entscheidung der Auswahlkommission informiert.

Ja. Zur Fortsetzung des Stipendiums ist eine erneute Bewerbung in der folgenden Ausschreibungsrunde erforderlich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Eine Ausnahme besteht bei einer Verlängerung aus schwerwiegenden Gründen (wie z. B. einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts). In diesen Fällen kann auf Antrag die Förderungshöchstdauer verlängert werden (§ 7 Abs. 1 StipG).

Bei Studierenden, die bereits mindestens ein volles Semester absolviert haben oder sich im zweiten Fachsemester an der HNE Eberswalde befinden und die Hochschule wechseln, wird das Stipendium ein Semester lang fortgezahlt (Siehe § 8 StipG). Ansonsten endet die Förderung mit dem Monat der Exmatrikulation, des Studienabbruchs oder des Fachrichtungswechsels. Eine Bewerbung für das Stipendium der neuen Hochschule ist möglich (Siehe § 8 StipG).

Die Vergabe der HNEE-Deutschlandstipendien erfolgt durch eine Auswahlkommission, die aus dem Präsidenten, je einer Fachbereichsvertreterin bzw. einem Fachbereichsvertreter, der Gleichstellungsbeauftragten sowie zwei studentischen Vertretern bzw. Vertreterinnen besteht. Die Vergabe erfolgt aufgrund anonymisierter Rankinglisten.

70 % der an der HNEE zu vergebenen Stipendien werden nach einer Gewichtung der Kriterien „Schul- bzw. Studienleistungen“ sowie „Weitere Leistungskriterien“ (wie Ehrenamt, Gremientätigkeit, Berufstätigkeit, Freiwilligendienst etc.) vergeben.

30 % der an der HNEE zu vergebenen Stipendien werden nach einer Gewichtung der Kriterien „Schul- bzw. Studienleistungen“ sowie „Besondere persönliche oder familiäre Umstände“ (wie z.B. Krankheiten, Kinderbetreuung, Migrationshintergrund, Nichtakademiker*innen-Familie) vergeben.

Nach dem Eingang der Bewerbungsunterlagen werden zunächst die Bewerbungsunterlagen gesichtet und es folgt eine anhand von festgelegten Auswahlkriterien vorgenommene Bewertung. Die Auswahlkommission entscheidet im nächsten Schritt anhand von anonymisierten Vorschlaglisten über die Vergabe der Stipendien. Im Anschluss erfolgt eine zeitnahe Mittteilung der Zu- und Absagen für ein Stipendium.

 

Das Deutschlandstipendium wird nicht beim BAföG angerechnet. Bei anderen Stipendienprogrammen ist die Art und Höhe des Stipendiums entscheidend. Studierende, die bereits eine begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhalten, die pro Monat durchschnittlich 30 Euro und mehr beträgt, bekommen kein Deutschlandstipendium. Welche Stipendienprogramme mit dem Deutschlandstipendien vereinbar sind, finden Sie auf der Internetseite des BMBF zum Deutschlandstipendium.

Nein. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar. Hier müssen Sie beachten, dass das Deutschlandstipendium wie auch andere Stipendien zur Hälfte bei der Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt wird. Für weitere Fragen zum Thema Stipendium und Wohngeld wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldstelle.

Ja, auch während eines studienintegrierenden Praxissemesters wird das Deutschlandstipendium gewährt.

Ja. Gründe hierfür können beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gefördertes Auslandsstudium sein. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung (siehe § 7 StipG).

Das BMBF hat auf seiner Webseite zum Deutschlandstipendiums weitere Informationen und FAQs veröffentlicht. 

Informationen für Förderer und Förderinnen

Was ich als förderende Person tun kann...

Pro Stipendium unterstützen Sie mit monatlich 150 Euro (oder mehr) eine*n leistungsstarke*n und engagierte*n Studierende*n der HNE Eberswalde. Sie entscheiden, wie lange und wie viele Stipendien Sie finanzieren. Weitere 150 Euro erhält der bzw. die Studierende vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die Mittel kommen direkt den Stipendiaten zu Gute, die Sie gern bei verschiedenen Vernetzungstreffen kennenlernen können.

 

Welche Vorteile habe ich als förderende Person?

  • Sie begleiten zukünftige Fachkräfte bereits während ihres Studiums und helfen so, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
  • Sie stärken die Hochschule und damit die Stadt Eberswalde und ihre Region.
  • Sie investieren in Bildung und gestalten damit ein Stück Zukunft unseres Landes.
  • Sie lernen die Geförderten persönlich kennen und tragen dazu bei, dass sie sich ganz ihrem Studium widmen können.
  • Die Öffentlichkeit erfährt von Ihrem Engagement. Und natürlich erhalten Sie auch eine Spendenquittung.

 

Wie werde ich eine förderende Person?

Mit der vollständig ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen → Übernahmeerklärung versichern Sie verbindlich Ihre Fördertätigkeit im Rahmen des HNEE-Deutschlandstipendiums. Hier können Sie auch angeben, ob Ihr Förderbeitrag für Studierende aller Fachbereiche oder speziell an einen Fachbereich bzw. Studiengang gebunden sein soll.

 

Wen kann ich kontaktieren?

Patrizia Klamann
Büro des Präsidenten
E-Mail: Buero.Praesident(at)hnee.de 
Telefon: +49 3334 657-151

Wir danken allen unseren Förderinnen und Förderern für ihre Unterstützung!   

  • CoCo Real GmbH
  • Dr. Steffen Richter
  • Eberswalder Hochschulgesellschaft (EHG)
  • GLG - Gesellschaft für Gesundheit und Leben mbH
  • Globus Naturkost
  • IHK Ostbrandenburg
  • Ingenieurbüro Ralf Dieme
  • Johannes Schubert Stiftung
  • Ostdeutscher Sparkassenverband
  • Reinhard und Monika Kampmann-Stiftung
  • Rotary Club Barnim
  • Sparkassenstiftung zur Förderung der Wissenschaft im Landkreis Brandenburg
  • Stephen und Martina Mitchell
  • Stiftung Natur im Norden
  • Stiftung Zukunft Jetzt!
  • Ursula und Günther Deininger

Unser Dank gilt auch unseren Spenderinnen und Spendern, die anonym bleiben möchten!

für Studierende

Stefanie Lüdicke

Allgemeine Studienberatung, Welcome Center für internat. Vollzeitstudierende & Koordination HNEE-Deutschlandstipendium

Begabtenförderwerke und Stiftungen

Hier finden Sie einen guten Überblick über Fördermöglichkeiten:

Termine

Digitale Studieninfowoche

-
Abteilung Studierendenservice, online mit Anmeldung

Hochschulinformationstag 2025

Hochschule für nachhaltige Entwicklung, Stadt- & Waldcampus