Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Planungssicherheit für Hochschulen

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Unterzeichung der Hochschulverträge in Potsdam zusammen mit Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch (MItte)

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Ministerin Münch unterzeichnet gemeinsam mit Präsidentinnen und Präsidenten der staatlichen Universitäten und Fachhochschulen neue Hochschulverträge / Hochschulen erhalten von 2019 bis 2023 rund 1,76 Milliarden Euro.

Wissenschaftsministerin Martina Münch und die Präsidentinnen und Präsidenten der staatlichen Universitäten und Fachhochschulen haben heute in Potsdam die Hochschulverträge unterzeichnet. Auf der Basis der Ende 2017 im Landtag beschlossenen Hochschulrahmenvereinbarung wurden in den Einzel-Verträgen die Rahmenbedingungen für die jeweiligen Hochschulen mit Verpflichtungen, Entwicklungszielen, Vorhaben und Finanzierungen vereinbart. Dafür stellt das Land von 2019 bis 2023 insgesamt rund 1,76 Milliarden Euro bereit – 200 Millionen Euro mehr als in der abgelaufenen Vertragsphase von 2014 bis 2018. Die Unterzeichnung mit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg muss aus Termingründen kurzfristig nachgeholt werden.

Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch: „Wissenschaft und Forschung brauchen gute Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit – mit den heute unterzeichneten Hochschulverträgen schaffen wir beides. Zudem stellen wir mit den Verträgen wichtige Weichen für die weitere Profilierung der Hochschulen und die weitere positive Entwicklung unserer Wissenschaftslandschaft. Dazu zählen unter anderem eine Erhöhung der Attraktivität des Studiums, eine verbesserte Nachwuchsförderung, die Intensivierung der Forschung, das Vorantreiben des Wissens- und Technologietransfers und der Digitalisierung aber auch die Verstärkung der Lehrerbildung und Ausbau der Präsenz der Hochschulen im Land. Zur Weiterentwicklung der Profile sowie zur Umsetzung der Vereinbarungen erhalten die Hochschulen von 2019 bis Ende 2023 knapp 1,8 Milliarden Euro vom Land – so viel wie noch nie“, so Martina Münch. „Mit den Verträgen setzen wir die erfolgreiche Entwicklung der Hochschulen in unserem Land fort. Sie befördern Forschung und Innovation, sichern den Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften und tragen zur dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung des Landes, auch und gerade bei der Strukturentwicklung in der Lausitz.“ Ministerin Münch fordert, dass auch der Bund seine Unterstützung der Hochschulen deutlich ausbauen muss. „Wir brauchen dringend eine sichere und leistungsgerechte Finanzierung für die Hochschulen nach dem Ende des Hochschulpakts von Bund und Ländern im Jahr 2020, insbesondere in Ostdeutschland. Die Hochschulen sind Motor für Innovation, wirtschaftliche Stärke und qualifizierte Fachkräftesicherung in unserem Land – dafür brauchen wir eine dauerhafte und verlässliche Beteiligung des Bundes an der Hochschulfinanzierung.“

Prof. Wilhelm-Günther Vahrson, Präsident der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde: „Für eine nachhaltige Entwicklung brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen, diese haben sich durch den Hochschulvertrag verbessert.“

Mit der Rahmenvereinbarung und den Hochschulverträgen werden auch hochschulübergreifend Akzente und Schwerpunkte gesetzt. Dazu zählen folgende Punkte:

  • Die Hochschulen verpflichten sich, die Attraktivität des Studiums in Brandenburg zu erhöhen, die Studierendenzahlen zu stabilisieren und die Abbruchquoten zu senken.
  • In der Forschung stärken die Hochschulen die gemeinsame Forschung mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Fachhochschulen kooperieren enger mit der gewerblichen Wirtschaft.
  • In der wissenschaftlichen Weiterbildung sollen die Angebote ausgebaut werden und neuen Zielgruppen flexible und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Qualifizierung bieten.
  • Für die Präsenzstellen der Hochschulen in den Regionalen Wachstumskernen stellt das Land im Rahmen der Stärkung des Wissens- und Technologietransfers von 2019 bis 2023 rund 12 Millionen Euro bereit.
  • Der Ausbau der Lehrerbildung wird in den kommenden fünf Jahren mit zusätzlich rund 50 Millionen Euro vom Land gefördert.
  • Zum Thema Digitalisierung werden Vereinbarungen für die Bereiche Lehre, Forschung und Transfer getroffen.
  • Die Hochschulverträge garantieren eine Stärkung der Fachhochschulen bei der Verbesserung der Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
  • Zur Förderung guter Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich wird unter anderem eine weitere Reduzierung der Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse angestrebt.
  • Das Ministerium hat gemeinsam mit den Hochschulen im Rahmen der Verträge ein einheitliches Vorgehen für den Aufbau eines umfassenden Diskriminierungsschutzes an den Hochschulen des Landes beschlossen.
  • Die Hochschulen und das Land arbeiten gemeinsam daran, die Grundlagen für den freien Zugang zu öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Erkenntnissen weiter zu verbessern.

Als gemeinsame Projekte der Hochschulen werden künftig folgende Einrichtungen gefördert:

  • das Zentrum für Medienwissenschaften (ZEM),
  • das Netzwerk Studienorientierung Bandenburg,
  • das Netzwerk ‘Studienqualität Brandenburg‘ (sqb),
  • die Agentur Duales Studium,
  • das Netzwerk ‘Erfolgreicher Studieneinstieg für internationale Studierende in Brandenburg (ESiSt)‘,
  • das Netzwerk für die Karriereentwicklung von promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Landes-Postdoc-Akademie‘) und
  • das EU-Kompetenznetz Brandenburg (EUK).

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Pressestelle
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Telefon: 0331 – 866 4566
E-Mail: presse@mwfk.brandenburg.de

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Telefon: 03334 657-227
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Vollsändige MWFK-Pressemitteilung: https://mwfk.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.625823.de