Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Prüfungsangelegenheiten

Die Prüfungsangelegenheiten für alle Studierenden der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde werden beim Prüfungsamt in der Abteilung Studierendenservice koordiniert.

Sämtliche prüfungsrelevanten Entscheidungen trifft der Prüfungsausschuss des Studienganges des Studierenden gemäß den Rahmenordnungen sowie der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges, welche mit Studienbeginn dem Studierenden eindeutig zugeordnet wird.

Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge finden Sie auf der Seite Studien- & Prüfungsordnungen.

Information zur Umsetzung der zweiten Änderungssatzung zur RSPO vom 17.10.2022

Information on the implementation of the second amendment ot the RSPO of 17.10.2022


Mit der am 02.12.2022 durch das MWFK genehmigten und am 06.12.2022 in den Amtlichen Mitteilungen der HNEE veröffentlichten zweiten Änderungssatzung der RSPO treten folgende neue Regelungen in Kraft:

1. Im Sommersemester 2023 erfolgte eine Umstellung auf explizite Prüfungsanmeldung für alle Studierenden, die das Studium ab dem 01.09.2016 aufgenommen haben.
Um die Eigenverantwortung der Studierenden zu stärken, sind sie nicht mehr automatisch (implizit) für Prüfungen in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen angemeldet, sondern entscheiden durch eine aktive (explizite) Anmeldung selbst, ob sie zu den Prüfungen der im laufenden Semester belegten Module antreten oder nicht.

Hier finden Sie eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung auf Deutsch.

Here you find instructions in English on how to register for exams.


  • Für Prüfungen innerhalb der ersten zwei Monate der Vorlesungszeit endet die Frist zur verbindlichen Prüfungsanmeldung 24 Stunden vor dem Prüfungstermin. Prüfer müssen 24 Stunden vor der Prüfung
    • die Anmeldeliste der Prüfungsberechtigten aus EMMA abrufen,
    • zu Beginn der Prüfung Anwesenheit prüfen und
    • mit dem Prüfungsprotokoll archivieren.
  • Die Anmeldung zu Prüfungen, die ab dem dritten Vorlesungsmonat und im Prüfungszeitraum stattfinden:

Semester

Vorlesungsbeginn

Frist Prüfungsanmeldung
(jeweils 2 Monate nach Vorlesungsbeginn)

Sommersemester 202320.03.2023Mo 22.05.2023
Wintersemester 2023/2425.09.2023Mo 27.11.2023
Sommersemester 202418.03.2024Mo 20.05.2024
Wintersemester 2024/2523.09.2024Mo 25.11.2024
Sommersemester 202517.03.2025Mo 19.05.2025
Wintersemester 2025/2622.09.2025Mo 24.11.2025


  • Diese verbindlichen An- und Abmeldephasen werden bei den Semesterterminen aufgenommen.

Das bedeutet unter Umständen, dass eine Anmeldung zur Prüfung bereits erfolgen muss, ehe das Modul begonnen hat (z.B. Module in den jeweiligen hochschulweiten Blockwochen). Nach den beiden ersten Monaten des Vorlesungszeitraumes sollten Studierende jedoch in der Lage sein, die Arbeitsbelastung des laufenden Semesters einzuschätzen. Nach wie vor ist eine Abmeldung von einer Modulprüfung bis zu sieben Kalendertage vor Beginn der Prüfung im Campusmanagementsystem möglich.

  • Bei Versäumung der Anmeldefrist ist eine Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. Erfolgt dennoch eine Prüfungsteilnahme, wird diese Prüfung in keinem Fall bewertet.

Die Umsetzung dieser Regelungen setzt zugleich voraus, dass Lehrende die Prüfungsergebnisse spätestens sechs Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters im Campusmanagementsystem veröffentlichen, damit Studierende wissen, ob sie an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen.

2. Online- Prüfungen können als Alternative zu Präsenzprüfungen angeboten werden.

  • Die in der jeweiligen SPO festgelegte Prüfungsform bleibt bestehen.
  • Die Prüfer*innen entscheiden selbst, ob sie eine Online-Prüfung anbieten.
  • Es ist kein Beschluss des Prüfungsausschusses erforderlich.
  • Studierende müssen vor jeder Prüfung die Einverständniserklärung abgeben und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise bestätigen. Das Formular zur Einverständniserklärung und die entsprechenden Hinweise zum Datenschutz wurden von der Stabsstelle Akad. Angelegenheiten in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten erstellt (vgl. Anlagen).
  • Das Formular und das Hinweisblatt zum Datenschutz werden auf den Webseiten der HNEE unter Formulare und Anträge veröffentlicht.
  • Das Formular zur Einverständniserklärung und die entsprechenden Hinweise zum Datenschutz wird
    • vom Studierenden vor der Online-Prüfung unterzeichnet,
    • vom Prüfenden registriert und
    • mit dem Prüfungsprotokoll bzw. der Klausur archiviert.


3. Anmelde- und Bearbeitungsfristen für Abschlussarbeiten gem. 2. Änderungssatzung der RSPO 2022
Viele der bisherigen Studien- und Prüfungsordnungen sehen kurze Fristen für die Anmeldung der Abschlussarbeiten und die Bearbeitungszeit vor. Als Möglichkeit zur rechtskonformen hochschulweiten schnellen Umsetzung der Änderungen sollen die Fachbereichsräte aller Fachbereiche sowie die Gemeinsame Kommission für den Studiengang BIOM folgenden Beschluss fassen:
„Für alle Studien- und Prüfungsordnungen des Fachbereichs …., die auf der RSPO 2016 und ggf. höher basieren, gelten für die Anmeldung und (wenn im FB gewünscht) die Bearbeitungszeiten der Abschlussarbeiten ab sofort die Regelungen der am 06.12.2022 in Kraft getretenen Rahmenstudien- und Rahmenprüfungsordnung der HNE Eberswalde.“.

Die Fachbereichsräte der Fachbereiche Wald und Umwelt, Landschaftsnutzung und Naturschutz sowie Nachhaltige Wirtschaft haben diesen Beschluss gefasst.
Hier gilt die neue Regelung:

  • Die Anmeldung von Abschlussarbeiten muss spätestens bis zum Ende des Folgesemesters, in dem die letzte Prüfung abgelegt wurde, erfolgen.
  • Der Bearbeitungszeitraum von Bachelorarbeiten beträgt bis zu 3 Monate.
  • Der Bearbeitungszeitraum von Masterarbeiten beträgt bis zu 6 Monate.


4. „Zweiter Prüfungszeitraum“
Auf die Einführung eines „echten“ zweiten Prüfungszeitraumes wird verzichtet, jedoch werden alle Prüfungen in der Regel in jedem Prüfungszeitraum angeboten.