Studium zu Ende - Was nun?
Die Prüfungen sind abgeschlossen, die Abschlussarbeit geschrieben und verteidigt, der Praktikumsbericht eingereicht - Aus und vorbei! Und was passiert jetzt?
Erstmal Urlaub oder doch Jobsuche? Unbezahltes Praktikum oder warten auf den Traumjob?
Damit Du nicht unnötig in Stress und Sorgen verfällst, gibt es hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
© HNEE/ Ulrich Wessollek
Wann werde ich exmatrikuliert?
Die Exmatrikulation erfolgt regulär zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfungsleistung erfolgt ist. Wenn das Zeugnis fertiggestellt ist, kann es gegen Abgabe des Laufzettels im Studierendenservice abgeholt werden. Wer sich früher exmatrikulieren möchte oder muss, kann dafür einen Antrag stellen. Dann erfolgt die Exmatrikulation, sobald das Zeugnis fertig ist. Zusätzlich zum Laufzettel muss dann auch die Greencard abgegeben werden. Bei Fragen zur Exmatrikulation etc. hilft die Abteilung Studierendenservice weiter.
Wie ist das mit der Krankenversicherung?
So lange Du studierst, bist Du wie bisher bei der Krankenkasse versichert. Mit der Exmatrikulation wird die Krankenkasse von der Hochschule über den Studienabschluss informiert und wird sich dann melden und Vorschläge zur Weiterversicherung machen. Die Versicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ist Pflicht. Wenn es nach dem Abschluss gleich in eine Beschäftigung geht, wird die Versicherung von der arbeitgebenden Einrichtung informiert und vom Bruttolohn bezahlt. Wenn Du ersteinmal arbeitslos bist, können die Kosten von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter übernommen werden. Das führt zur nächsten Frage...
Wo muss ich mich melden?
Wer nach dem Abschluss nicht nahtlos in den Job geht, muss sich bei der Agentur für Arbeit an seinem Wohnort melden, und zwar am ersten Tag der Arbeitslosigkeit! Im besten Falle schon drei Monate bevor das Studium enden soll. Beim Erstgespräch werden die Daten aufgenommen. Beim anschließenden persönlichen Termin mit dem/der Berater*in werden dann die Möglichkeiten und Jobwünsche erläutert. Hier erfolgt auch über die Aufklärung über Rechte und Pflichten, die mit der Arbeitslosmeldung einhergehen, z.B. ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Falls nicht, haben Absolvent*innen im Normalfall ein Anrecht auf sogenanntes Hartz IV. Wer die freie Zeit nutzen will und sich für Lehrgänge oder Weiterbildungen interessiert, sollte hier unbedingt nach den Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur fragen! Für eine Vielzahl an Fortbildungen können die Kosten übernommen werden.
Was kann ich noch tun?
Schau Dich auf den Seiten des Career Service um! Hier gibt es Tipps für die Bewerbungsunterlagen und zu Vorstellungsgesprächen, Stellenausschreibungen im Jobportal und vieles mehr. Die persönliche Beratung kannst Du auch nach dem Abschluss in Anspruch nehmen.
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