Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse                        

Die Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse ist die erste Anlaufstelle für Studierende, die Anträge oder Widersprüche an den Prüfungsausschuss ihres Fachbereichs herantragen wollen und / oder Beratung hierzu benötigen.



Anträge und Widersprüche


z.B. Anträge auf


  • Teilzeitstudium, Sonderstudienplan
  • Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung oder Dauererkrankung
  • Verschiebung der Anmeldung oder Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen oder Anrechnung außerhochschulisch erlangter Kompetenzen
  • Durchführung des Verfahrens zu Studienverlaufsvereinbarung
  • Widersprüche gegen die Bewertung von Prüfungsleistunge
  • Ãœberprüfung der Einhaltung von Fristen, Studienverlaufsvereinbarungen und Auflagen der Prüfungsausschüsse


Verfahren


  • Anträge sind an die Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse zu richten (postalisch oder per E-Mail)
  • Widersprüche sind immer schriftlich und mit Unterschrift oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle persönlich zu erheben
  • Anträge müssen 10 Tage vor der jeweiligen Sitzung des Prüfungsausschusses vorliegen
  • im Rahmen der Vorprüfung werden Studierenden wenn erforderlich zu Ergänzungen und Nachweisen aufgefordert
  • Vorlage an den Prüfungsausschuss
  • Protokollierung der Sitzungen und Beschlüsse der Prüfungsausschüsse
  • Weiterleitung der Beschlüsse an das Prüfungsamt zur Bescheiderteilung


GS-Pruefungsausschuesse@hnee.de