Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Personalrat


Der Personalrat vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Hochschulleitung.

Den Personalräten obliegen diverse Aufgaben, beispielsweise:

  • Durchführung von Personalversammlungen
  • Eingliederung und Förderung von Schwerbehinderten in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung
  • Entgegennahme von Anregungen seitens der Beschäftigten
  • Entgegennahme von Beschwerden seitens der Beschäftigten
  • Pflicht zur Weiterleitung der Beschwerden und Anregungen seitens der Beschäftigten an den/die Dienststellenleiter*in mit der Forderung, Abhilfe zu schaffen
  • Ãœberwachung und Einhaltung von Rechten und Schutzvorschriften der Beschäftigten
  • Aufgaben der Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung


Personalversammlungen

weitere Infos folgen in Kürze


Punkt

Hauptpersonalrat

Weitere Informationen zum Hauptpersonalrat finden Sie hier






Weiteres

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Arbeitsschutz und Gesundheit

Informationen zum Personalrecht